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Titel
Stellungnahme zum zwölften Teil (Finanzierung)
Autor
OriginalveröffentlichungHessisches Kultusministerium [Hrsg.]: Rechtswissenschaftler zum Schulgesetz. Wiesbaden : Hess. Kultusministerium 1992, S. 33-35. - (Im Gespräch mit dem Hessischen Kultusminister; 2)
Dokument  (197 KB)
Lizenz des Dokumentes Deutsches Urheberrecht
Schlagwörter (Deutsch)
Teildisziplin
DokumentartAufsatz (Sammelwerk)
SpracheDeutsch
Erscheinungsjahr
BegutachtungsstatusReview-Status unbekannt
Abstract (Deutsch):Der Autor kritisiert die Vorschriften des 12. Teils des Entwurfs eines Hessischen Schulgesetzes, der sich mit der Finanzierung der Schulen befasst. Während er zunächst bemängelt, dass diese „nur geringfügige Neuerungen gegenüber der geltenden Rechtslage enthalten“ und „der Entwurf nicht die gesamte Materie der Schulfinanzierung“ erfasst, fordert er schließlich hinsichtlich der Systematik und der Terminologie eine Überarbeitung des Entwurfs. So führt er einmal zur Systematik einzelne Paragrafen beispielhaft an, „die mit Finanzierung allenfalls mittelbar zu tun haben und der Sache nach in einen anderen Kontext gehören“. Zum anderen nennt er auch zur Terminologie einige Beispiele, in denen „Begriffe nicht korrekt definiert sind“ oder die Terminologie Widersprüche aufweist. (DIPF/ ssch)
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Prüfsummen
Eintrag erfolgte am13.07.2009
QuellenangabeAvenarius, Hermann: Stellungnahme zum zwölften Teil (Finanzierung) - In: Hessisches Kultusministerium [Hrsg.]: Rechtswissenschaftler zum Schulgesetz. Wiesbaden : Hess. Kultusministerium 1992, S. 33-35. - (Im Gespräch mit dem Hessischen Kultusminister; 2) - URN: urn:nbn:de:0111-opus-19293 - DOI: 10.25656/01:1929
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