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Title
Zur Rechtsethik der Natur
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SourceZeitschrift für Entwicklungspädagogik 9 (1986) 4, S. 17-19 ZDB
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Keywords (German)
sub-discipline
Document typeArticle (journal)
ISSN0175-0488; 01750488
LanguageGerman
Year of creation
review statusPublishing House Lectorship
Abstract (German):Das Recht des Menschen verfehlt sich gerade, wenn es auf sich beschränkt bleibt, wenn z.B. durch den Umweltschutz in Wirklichkeit nicht die Natur, sondern nur der Mensch geschützt werden soll bzw. 'soziale' und 'individuelle' menschliche Werte. Bezieht sich die Sorge um die Natur weitgehend, wenn nicht ausschließlich auf den Menschen, wird der Umweltschutz zur "Schicksalsaufgabe des modernen Staates" erhoben, präsentiert sich der "ressourcenökonomische und ökologische Interessenschutz", mag er auch von der Erhaltung natürlicher Ressourcen, dem Schutz der Biosphäre, der Ökosysteme, der natürlichen Kreisläufe, der Schonung der Tier- und Pflanzenwelt sprechen, als ein anthropozentrischer. Doch wird auch in der Rechtswissenschaft schon danach gesucht, den ausschließlichen Maßstab der anthropozentrischen Bestimmung (Funktionsfähigkeit der Natur zum Nutzen des Menschen, besser: der erobernden und vergewaltigenden Weltökonomie) eine ökozentrische Komponente beizuordnen. (DIPF/Orig.)
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Date of publication14.04.2023
CitationKoepcke-Duttler, Arnold: Zur Rechtsethik der Natur - In: Zeitschrift für Entwicklungspädagogik 9 (1986) 4, S. 17-19 - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-264324 - DOI: 10.25656/01:26432
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