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Title
Welche Folgerungen ergeben sich aus der rechtlichen Stellung von Pflichtschulen für eine Strukturreform der Sekundarstufe 1
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SourceForum E 45 (1992) 11-12, S. 21-23 ZDB
Document  (127 KB) (formally revised edition)
License of the document In copyright
Keywords (German)
sub-discipline
Document typeArticle (journal)
ISSN0342-3077; 03423077
LanguageGerman
Year of creation
review statusPublishing House Lectorship
Abstract (German):Der Autor spricht über ein Konzept für eine zweigliedrige Struktur der Sekundarstufe I, das Anfang 1992 vom Verband Bildung und Erziehung entwickelt wurde. Während er zunächst einen Überblick über die rechtliche Stellung der Pflichtschule gibt und sie erstens im Zusammenhang mit der Schulpflicht, zweitens im Zusammenhang mit der Regelung von Schulbezirken und drittens als institutionelle Garantie interpretiert, resümiert er schließlich, dass „sich aus der rechtlichen Stellung der Pflichtschule […] keine schwerwiegenden Hindernisse für die Einführung einer zweigliedrigen Sekundarstufe I mit Gymnasium einerseits, Sekundarschule andererseits ergeben. Nur in Bayern und im Saarland hat die institutionelle Garantie der neben Realschule und Gymnasium bestehenden Hauptschule zur Folge, dass die Sekundarschule als einzige neben dem Gymnasium vorgesehene Schulart den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur dann entspräche, wenn sie in einen Realschul- und einen Hauptschulbildungsgang gegliedert wäre.“ (DIPF/ ssch)
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Date of publication18.08.2009
CitationAvenarius, Hermann: Welche Folgerungen ergeben sich aus der rechtlichen Stellung von Pflichtschulen für eine Strukturreform der Sekundarstufe 1 - In: Forum E 45 (1992) 11-12, S. 21-23 - URN: urn:nbn:de:0111-opus-6915 - DOI: 10.25656/01:691
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