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Zugangsrechte von EG-Ausländern im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland. Zum Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das innerstaatliche Bildungsrecht |
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Author | Avenarius, Hermann |
Source | Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung <Bochum> [Hrsg.]: Der europäische Binnenmarkt. Eine Herausforderung für Bildungspolitik und Bildungsverwaltung. Dokumentation der 10. DGBV-Jahrestagung vom 14. bis 16. September 1989 in Bochum. Frankfurt am Main ; Bochum : Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung 1989, S. 189-218. - (DGBV-Jahrestagungen; 10) |
Document | full text (1.034 KB) |
License of the document | In copyright |
Keywords (German) | Bildungssystem; Kulturhoheit; Bildungsrecht; Kind; Abschlusszeugnis; Äquivalenz; Freizügigkeit; Rechtsprechung; Rechtsstellung; Berufsausbildung; Ausbildungsförderung; Studium; Hochschulzulassung; Zulassungsbeschränkung; Referendariat; Weiterbildung; Zulassungsverfahren; Öffentlicher Dienst; Einflussfaktor; Europäische Dimension; Europäische Gemeinschaft; Europäischer Gerichtshof; Ausländer; Beamter; Deutschland-BRD |
sub-discipline | Intercultural and International Comparative Educational Research Organisation of Education, Educational Planning, Educational Legislation |
Document type | Article (from a serial) |
ISBN | 3-925794-19-0; 3925794190 |
ISSN | 0930-648X; 0930648X |
Language | German |
Year of creation | 1989 |
review status | Publishing House Lectorship |
Abstract (German): | Das Bildungswesen als solches fällt nicht in die Zuständigkeit der EG. Das europäische Gemeinschaftsrecht lässt die Kulturhoheit der Bundesländer insoweit unangetastet. Wohl aber werden die Voraussetzungen für den Zugang zu den (Berufs-)Bildungseinrichtungen vom Anwendungsbereich des EWG-Vertrags erfasst. EG-Ausländer dürfen daher bei der Zulassung zu berufsbildenden Schulen und zu Hochschulen wegen ihrer Staatsangehörigkeit nicht diskriminiert werden. Das Benachteiligungsverbot gilt auch bezüglich der Ausbildungsgänge in der öffentlichen Verwaltung, z.B. bei Studienreferendaren. Der Zugang zum öffentlichen (Vorbereitungs-)Dienst darf ausländischen Gemeinschaftsangehörigen nur ausnahmsweise verwehrt werden, nämlich dann, wenn es sich um Stellen handelt, die an der Ausübung hoheitlicher Befugnisse und an der Wahrung der allgemeinen Staatsbelange teilnehmen. (DIPF/ Orig.) |
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Date of publication | 30.12.2009 |
Citation | Avenarius, Hermann: Zugangsrechte von EG-Ausländern im Bildungswesen der Bundesrepublik Deutschland. Zum Einfluss des europäischen Gemeinschaftsrechts auf das innerstaatliche Bildungsrecht - In: Deutsche Gesellschaft für Bildungsverwaltung |