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Aufsatz (Zeitschrift) zugänglich unter
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Originaltitel
Ohne ein inklusives Bildungssystem keine Chancengleichheit. Rechtliche Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und Herausforderungen in der schulpraktischen Umsetzung
ParalleltitelNo equal opportunities without an inclusive education system. Legal obligations under the UN convention on the rights of persons with disabilities and challenges in the practical implementation in schools
Autor GND-ID
OriginalveröffentlichungDie deutsche Schule 113 (2021) 4, S. 381-395 ZDB
Dokument  (210 KB)
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Schlagwörter (Deutsch)Bildung; Bildungschance; Chancengleichheit; Inklusion; Bildungssystem; Ungleichheit; Bildungsrecht; Behinderung; Sonderschulwesen; Deutschland
TeildisziplinSonderpädagogik
Bildungsorganisation, Bildungsplanung und Bildungsrecht
DokumentartAufsatz (Zeitschrift)
ISSN0012-0731; 2699-5379; 00120731; 26995379
SpracheDeutsch
Erscheinungsjahr
BegutachtungsstatusPeer-Review
BemerkungLink zum Online-Anhang "Verwendete Normen zum Themenschwerpunkt: Chancenungleichheit aus bildungsrechtlicher Perspektive. Inklusion, Übergänge und Homeschooling im Fokus": https://www.waxmann.com/artikelART104608
Abstract (Deutsch):Die UN-BRK verpflichtet Deutschland zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems und damit zur Schaffung von gleichen Zugangs- und Teilhabechancen für Schüler*innen mit und ohne Behinderungen. Tatsächlich führt jedoch Deutschlands schleppender Umsetzungsprozess, insbesondere die Aufrechterhaltung des Förderschulsystems neben dem allgemeinen, dazu, dass Chancengleichheit nicht gewährleistet werden kann. Der folgende Beitrag beschreibt die völkerrechtlichen Verpflichtungen, Herausforderungen sowie Irrtümer bei der Umsetzung. (DIPF/Orig.)
Abstract (Englisch):The CRPD obligates Germany to create an inclusive school system and thus to create equal access and participation opportunities for students with and without disabilities. In fact, however, Germany’s slow implementation process, in particular the maintenance of the special school system alongside the general one, means that equal opportunities cannot be guaranteed. The following article describes the obligations under international law as well as challenges and misconceptions in the implementation. (DIPF/Orig.)
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StatistikAnzahl der Zugriffe auf dieses Dokument Anzahl der Zugriffe auf dieses Dokument
PrüfsummenPrüfsummenvergleich als Unversehrtheitsnachweis
Eintrag erfolgte am26.01.2022
QuellenangabeKroworsch, Susann: Ohne ein inklusives Bildungssystem keine Chancengleichheit. Rechtliche Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention und Herausforderungen in der schulpraktischen Umsetzung - In: Die deutsche Schule 113 (2021) 4, S. 381-395 - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-238807 - DOI: 10.25656/01:23880; 10.31244/dds.2021.04.02
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