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Titel
Inklusive Kommunal- und Regionalentwicklung und die Rolle des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes
Autoren
OriginalveröffentlichungCudak, Karin [Hrsg.]; Schachler, Viviane [Hrsg.]: Inklusive Kommunal- und Regionalentwicklung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Impulse und Strategien. Bad Heilbrunn : Verlag Julius Klinkhardt; Lebenshilfe-Verlag 2026, S. 20-40
Dokument  (554 KB)
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Schlagwörter (Deutsch)
Teildisziplin
DokumentartAufsatz (Sammelwerk)
ISBN978-3-7815-6231-8; 978-3-7815-2769-0; 978-3-88617-921-3; 9783781562318; 9783781527690; 9783886179213
SpracheDeutsch
Erscheinungsjahr
BegutachtungsstatusPeer-Review
Abstract (Deutsch):Unsere Demokratie darf nicht durch segregierende und diskriminierende Strömungen beschädigt werden. Daher ist es – in Zeiten wie diesen – wichtiger denn je, dass die Kommunen und Regionen Inklusion als Grundlage für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen weiter forcieren und dafür eintreten, dass es keine Rückschritte bei der Gleichstellung und Diversität gibt. Im Bundesland Niedersachsen steht unter anderem mit dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) ein gutes rechtliches Instrument zur Verfügung, um Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auszugestalten und weiterzuentwickeln. Das Flächenland Niedersachsen ist in mehrfacher Hinsicht ein sehr abwechslungsreiches Bundesland, das verschiedene Naturräume mit sehr unterschiedlichen Landschaften und Städten umfasst. Die hieraus resultierenden Möglichkeiten des lebendigen kulturellen Austauschs zwischen Menschen mit und ohne Behinderungen bieten große Chancen für die Förderung von Inklusion und Teilhabe. Allerdings birgt eben diese Vielfalt auch die Gefahr des unterschiedlichen Umgangs mit denselben gesetzlichen Voraussetzungen. So agieren die niedersächsischen Kommunen bei der Umsetzung des NBGG durchaus unterschiedlich. Das heterogene Handeln schlägt sich zum Beispiel bei der finanziellen Ausstattung der kommunalen Behindertenbeiräte und -beauftragten oder auch bei deren Einbindung in kommunale Ausschusssitzungen nieder (zum Beispiel in Bau-, Schul- oder Sozialausschüssen). Aus Sicht der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen muss hier gesetzlich oder über eine Selbstverpflichtung der Kommunen nachgesteuert werden. (DIPF/Orig.)
Beitrag in:Inklusive Kommunal- und Regionalentwicklung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Impulse und Strategien
Statistik
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Eintrag erfolgte am27.05.2026
QuellenangabeGrote, Annetraud; Stein, Sandra: Inklusive Kommunal- und Regionalentwicklung und die Rolle des Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetzes - In: Cudak, Karin [Hrsg.]; Schachler, Viviane [Hrsg.]: Inklusive Kommunal- und Regionalentwicklung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Impulse und Strategien. Bad Heilbrunn : Verlag Julius Klinkhardt; Lebenshilfe-Verlag 2026, S. 20-40 - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-354841 - DOI: 10.25656/01:35484; 10.35468/6231-02
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