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Monographie, Sammelwerk oder Erstveröffentlichung zugänglich unter
URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-356168
DOI: 10.25656/01:35616; 10.17170/kobra-2026013011868
URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-356168
DOI: 10.25656/01:35616; 10.17170/kobra-2026013011868
| Titel |
Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen. Eine bundesweite quantitative Fachkräftebefragung |
|---|---|
| Autoren |
Höynck, Theresia |
| Originalveröffentlichung | Kassel : kassel university press 2026, 106 S. |
| Dokument | Volltext (2.778 KB) |
| Lizenz des Dokumentes |
|
| Schlagwörter (Deutsch) | Ambulante Maßnahme; Sozialpädagogik; Jugendstrafrecht; Jugendkriminalität; Jugendhilfe; Jugendlicher; Angebot; Fachkraft; Beratung; Umfrage; Fragebogenerhebung; Deutschland |
| Teildisziplin | Empirische Bildungsforschung Sozialpädagogik |
| Dokumentart | Monographie, Sammelwerk oder Erstveröffentlichung |
| ISBN | 978-3-7376-1261-6; 9783737612616 |
| Sprache | Deutsch |
| Erscheinungsjahr | 2026 |
| Begutachtungsstatus | Review-Status unbekannt |
| Abstract (Deutsch): | Das Jugendstrafrecht ist durch diverse Spezifika gekennzeichnet. Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht steht der präventive Charakter des Jugendstrafverfahrens im Vordergrund: der Fokus ist nicht der Schuldausgleich, sondern das Ziel, ein erneutes Straffälligwerden des jungen Menschen zu verhindern. Dies ist der Kern des in § 2 Abs. 1 JGG formulierten individualpräventiven Erziehungsgedankens. Dabei geht es nicht allgemein um die Erziehung des jungen Menschen, sondern um dessen Legalbewährung. Konkretes Resultat des so verstandenen Erziehungsgedankens sind die spezifisch jugendstrafrechtlichen Rechtsfolgen des JGG: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel sowie die Jugendstrafe (§§ 17, 18 JGG). Zuchtmittel sind nach § 13 JGG die Verwarnung, die Erteilung von Auflagen und der Jugendarrest. Die Arten der Erziehungsmaßregeln sind in § 9 ff. JGG geregelt und umfassen die Erteilung von Weisungen sowie die Anordnung, Hilfe zur Erziehung im Sinne des § 12 JGG in Anspruch zu nehmen.Kernstück der Weisungen nach § 10 JGG sind die Ambulanten Sozialpädagogischen Angebote für straffällig gewordene junge Menschen (ASA), insbesondere Soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen, Täter-Opfer-Ausgleich und Arbeitsleistungen, die zumeist von der Jugendhilfe angeboten und durchgeführt werden. Die ASA sind damit prinzipiell und praktisch ein zentrales Element des Jugendstrafrechtssystems. (DIPF/Orig.) |
| Statistik | |
| Prüfsummen | Prüfsummenvergleich als Unversehrtheitsnachweis |
| Bestellmöglichkeit | Kaufmöglichkeit prüfen in buchhandel.de |
| Eintrag erfolgte am | 11.06.2026 |
| Quellenangabe | Höynck, Theresia; Holthusen, Bernd; Heyer, Lea; Schwarz, Stella; Küppers, Sandrina: Ambulante Sozialpädagogische Angebote für straffällig gewordene junge Menschen. Eine bundesweite quantitative Fachkräftebefragung. Kassel : kassel university press 2026, 106 S. - URN: urn:nbn:de:0111-pedocs-356168 - DOI: 10.25656/01:35616; 10.17170/kobra-2026013011868 |